PRIMAsoftware AGB
1. Gegenstand
a) Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
von PRIMAsoftware Ltd. & Co. KG, im folgenden kurz PRIMAsoftware
genannt; sie gelten bei jedem Geschäftsabschluß; Kundenhinweisen
auf eigene AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
b) Dem Kunden wird im Rahmen der folgenden AGB ein einfaches, unbeschränktes
Nutzungsrecht eingeräumt.
c) Im folgenden steht der Begriff Software für von PRIMAsoftware
hergestellte oder durch PRIMAsoftware vertriebene Computerprogramme.
d) Bei Fremdprodukten sind die Bedingungen des jeweiligen Femdanbieters
zu beachten und einzuhalten.
e) Bei Software gehören Quellcodes und gedruckte Anleitungen nicht
grundsätzlich zum Lieferumfang.
2. Preise und Lieferbedingungen
a) Die Angebote von PRIMAsoftware verstehen sich freibleibend und unverbindlich.
b) Lieferung auf offene Rechnung erfolgt bei Erstbestellung nicht an
Privatpersonen. An Behörden, Firmen, Vereine u. ä. erfolgt
die Lieferung auf Rechnung nach schriftlicher Bestellung.
c) Geliefert wird auf Disketten, per E-Mail oder CD-ROM, je nach Verfügbarkeit.
d) PRIMAsoftware behält sich das Recht vor, bestellte Produkte
oder Teile davon per E-Mail zu versenden oder zum Download bereitzustellen.
3. Eigentumsvorbehalt
a) PRIMAsoftware behält sich das Eigentum an gelieferten Produkten
(auch bei Weiterverkauf) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises
und Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung
mit dem Kunden zustehender Forderungen vor.
b) Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge in EUR zu begleichen (Briefmarken
und ausländische Währungen werden nicht akzeptiert).
c) Bei Software behält sich PRIMAsoftware das Recht vor, nach
Mahnung oder sofort die Verletzung geltenden Urheberrechts (Raubkopie")
gesetzlich zu verfolgen.
d) Zustehende Urheberrechte an der Software verbleiben stets bei PRIMAsoftware.
Soweit erforderlich, wurden an fremden Werken, die in der Software verwendet
werden, die notwendigen Befugnisse erworben.
4. Rückgabe
a) Sollte der Kunde die AGB nicht anerkennen, kann die Software innerhalb
von 14 Tagen ungeöffnet an PRIMAsoftware zurückgeschickt werden.
b) Beschädigte Datenträger oder Anleitungen werden gegen
Einsendung des beschädigten Materials ausgetauscht.
c) Nicht ausreichend frankierte Rücksendungen werden nicht angenommen.
d) Bei Software, die ausdrücklich als Shareware-, Test- oder Demo-Version
gekennzeichnet ist, akzeptiert der Kunde bei Kauf der Vollversion evtl.
enthaltene Fehler.
e) Auftragsarbeiten und Fremdprodukte sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.
5. Gewährleistung
a) Dem Kunden ist bekannt, daß es nach dem heutigen Stand der
Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, daß
sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Insbesondere
übernimmt PRIMAsoftware keine Gewähr dafür, daß
die Software den Anforderungen und Zwecken des Kunden genügt oder
mit anderen von ihm ausgewählten Produkten zusammenarbeitet.
b) Es wird keine Gewährleistung dafür übernommen, daß
die Software fehlerfrei mit Systemen zusammenarbeitet, die nicht den
angegebenen Systemanforderungen entsprechen.
c) Erstellt PRIMAsoftware oder ein Fremdhersteller eine neue Version
der Software, so ist PRIMAsoftware nicht verpflichtet, dies allen Kunden
mitzuteilen oder diese neue Version kostenlos zur Verfügung zu
stellen.
d) PRIMAsoftware übernimmt bei Auftragsarbeiten und Fremdprodukten
keine Prüfungspflicht für die Einhaltung von gesetzlichen
Vorschriften und der guten Sitten.
6. Haftung
a) PRIMAsoftware ist nicht für irgendwelche Schäden (uneingeschränkt
eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung,
Verlust von geschäftlichen Informationen oder Daten oder aus anderem
finanziellen Verlust) ersatzpflichtig, die aufgrund der Benutzung der
Software oder der Unfähigkeit, diese zu verwenden, entstehen. Die
Haftung von PRIMAsoftware ist grundsätzlich maximal auf den Produktpreis
beschränkt.
b) Der obige Ausschluß gilt nicht für Schäden, die
durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von PRIMAsoftware verursacht
wurden.
7. Mitwirkung des Kunden
a) Der Kunde wird PRIMAsoftware unverzüglich und kostenlos mit
allen Informationen versorgen, die zur Erbringung von Leistungen durch
PRIMAsoftware erforderlich sind. Insbesondere sind PRIMAsoftware alle
notwendigen Systeminformationen zur Verfügung zu stellen.
b) Der Kunde trägt den Mehraufwand, der PRIMAsoftware dadurch
entsteht, daß Arbeiten infolge unrichtiger oder unberechtigter
Angaben des Kunden wiederholt oder durchgeführt werden müssen.
c) Bei der Verwendung der Software zur Be- oder Verarbeitung sensibler
oder einmaliger Daten ist der Kunde selbst für eine regelmäßige
Sicherung durch geeignete Maßnahmen verantwortlich.
8. Weitergabe an Dritte
a) Die dem Kunden in diesen AGB eingeräumten Rechte und Zusicherungen
sind nicht auf Dritte übertragbar.
b) Software darf ausschließlich zu Backupzwecken kopiert werden.
Ausgenommen davon ist Software, die ausdrücklich als Shareware-,
Test- oder Demo-Version gekennzeichnet ist. Solche Software darf weitergegeben
werden, solange die Software unverändert und komplett erhalten
bleibt.
9. Schlußbestimmungen
a) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden,
so wird dadurch nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen berührt.
Die unwirksamen Bestimmungen sind dann so umzudeuten oder zu ergänzen,
daß der ursprünglich beabsichtigte wirtschaftliche Zweck
in rechtlich zulässiger Form erreicht wird.
b) In der Software genannte Bestimmungen haben Vorrang vor diesen AGB
bzw. sind ergänzend zu verstehen.
c) Gerichtsstand ist Hannover; dies gilt insbesondere für Vollkaufleute
und Kunden ohne Wohnsitz innerhalb Deutschlands.
d) Es findet das Recht Deutschlands unter Ausschluß UN-Kaufrechts
(CISG) Anwendung.
e) Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
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