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PRIMAsoftware AGB


1. Gegenstand

a) Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PRIMAsoftware Ltd. & Co. KG, im folgenden kurz PRIMAsoftware genannt; sie gelten bei jedem Geschäftsabschluß; Kundenhinweisen auf eigene AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

b) Dem Kunden wird im Rahmen der folgenden AGB ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt.

c) Im folgenden steht der Begriff Software für von PRIMAsoftware hergestellte oder durch PRIMAsoftware vertriebene Computerprogramme.

d) Bei Fremdprodukten sind die Bedingungen des jeweiligen Femdanbieters zu beachten und einzuhalten.

e) Bei Software gehören Quellcodes und gedruckte Anleitungen nicht grundsätzlich zum Lieferumfang.

2. Preise und Lieferbedingungen

a) Die Angebote von PRIMAsoftware verstehen sich freibleibend und unverbindlich.

b) Lieferung auf offene Rechnung erfolgt bei Erstbestellung nicht an Privatpersonen. An Behörden, Firmen, Vereine u. ä. erfolgt die Lieferung auf Rechnung nach schriftlicher Bestellung.

c) Geliefert wird auf Disketten, per E-Mail oder CD-ROM, je nach Verfügbarkeit.

d) PRIMAsoftware behält sich das Recht vor, bestellte Produkte oder Teile davon per E-Mail zu versenden oder zum Download bereitzustellen.

3. Eigentumsvorbehalt

a) PRIMAsoftware behält sich das Eigentum an gelieferten Produkten (auch bei Weiterverkauf) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehender Forderungen vor.

b) Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge in EUR zu begleichen (Briefmarken und ausländische Währungen werden nicht akzeptiert).

c) Bei Software behält sich PRIMAsoftware das Recht vor, nach Mahnung oder sofort die Verletzung geltenden Urheberrechts („Raubkopie") gesetzlich zu verfolgen.

d) Zustehende Urheberrechte an der Software verbleiben stets bei PRIMAsoftware. Soweit erforderlich, wurden an fremden Werken, die in der Software verwendet werden, die notwendigen Befugnisse erworben.

4. Rückgabe

a) Sollte der Kunde die AGB nicht anerkennen, kann die Software innerhalb von 14 Tagen ungeöffnet an PRIMAsoftware zurückgeschickt werden.

b) Beschädigte Datenträger oder Anleitungen werden gegen Einsendung des beschädigten Materials ausgetauscht.

c) Nicht ausreichend frankierte Rücksendungen werden nicht angenommen.

d) Bei Software, die ausdrücklich als Shareware-, Test- oder Demo-Version gekennzeichnet ist, akzeptiert der Kunde bei Kauf der Vollversion evtl. enthaltene Fehler.

e) Auftragsarbeiten und Fremdprodukte sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.

5. Gewährleistung

a) Dem Kunden ist bekannt, daß es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, daß sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Insbesondere übernimmt PRIMAsoftware keine Gewähr dafür, daß die Software den Anforderungen und Zwecken des Kunden genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Produkten zusammenarbeitet.

b) Es wird keine Gewährleistung dafür übernommen, daß die Software fehlerfrei mit Systemen zusammenarbeitet, die nicht den angegebenen Systemanforderungen entsprechen.

c) Erstellt PRIMAsoftware oder ein Fremdhersteller eine neue Version der Software, so ist PRIMAsoftware nicht verpflichtet, dies allen Kunden mitzuteilen oder diese neue Version kostenlos zur Verfügung zu stellen.

d) PRIMAsoftware übernimmt bei Auftragsarbeiten und Fremdprodukten keine Prüfungspflicht für die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und der guten Sitten.

6. Haftung

a) PRIMAsoftware ist nicht für irgendwelche Schäden (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder Daten oder aus anderem finanziellen Verlust) ersatzpflichtig, die aufgrund der Benutzung der Software oder der Unfähigkeit, diese zu verwenden, entstehen. Die Haftung von PRIMAsoftware ist grundsätzlich maximal auf den Produktpreis beschränkt.

b) Der obige Ausschluß gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von PRIMAsoftware verursacht wurden.

7. Mitwirkung des Kunden

a) Der Kunde wird PRIMAsoftware unverzüglich und kostenlos mit allen Informationen versorgen, die zur Erbringung von Leistungen durch PRIMAsoftware erforderlich sind. Insbesondere sind PRIMAsoftware alle notwendigen Systeminformationen zur Verfügung zu stellen.

b) Der Kunde trägt den Mehraufwand, der PRIMAsoftware dadurch entsteht, daß Arbeiten infolge unrichtiger oder unberechtigter Angaben des Kunden wiederholt oder durchgeführt werden müssen.

c) Bei der Verwendung der Software zur Be- oder Verarbeitung sensibler oder einmaliger Daten ist der Kunde selbst für eine regelmäßige Sicherung durch geeignete Maßnahmen verantwortlich.

8. Weitergabe an Dritte

a) Die dem Kunden in diesen AGB eingeräumten Rechte und Zusicherungen sind nicht auf Dritte übertragbar.

b) Software darf ausschließlich zu Backupzwecken kopiert werden. Ausgenommen davon ist Software, die ausdrücklich als Shareware-, Test- oder Demo-Version gekennzeichnet ist. Solche Software darf weitergegeben werden, solange die Software unverändert und komplett erhalten bleibt.

9. Schlußbestimmungen

a) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind dann so umzudeuten oder zu ergänzen, daß der ursprünglich beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Form erreicht wird.

b) In der Software genannte Bestimmungen haben Vorrang vor diesen AGB bzw. sind ergänzend zu verstehen.

c) Gerichtsstand ist Hannover; dies gilt insbesondere für Vollkaufleute und Kunden ohne Wohnsitz innerhalb Deutschlands.

d) Es findet das Recht Deutschlands unter Ausschluß UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

e) Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.




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